Anmeldung und Abnahme „Original Rottweiler Narrenkleider“

Zur Abnahme neuer Narrenkleider und zu ihrer Eintragung ins erneuerte Rottweiler Narrenregister müssen die vorgelegten Narrenkleider die Anforderungen erfüllen, die an ein Original Rottweiler Narrenkleid zu stellen sind. Fragen hierzu beantworten wir gerne an unseren Informationsabenden Beratung.

Formular “Anmeldung zur Zulassung” als PDF

Für die Anmeldung zur Abnahme eines neuen „Original Rottweiler Narrenkleids“ senden Sie uns bitte per E-Mail das vorstehende Formular an die Adresse infoabend@narrenzunft-rottweil.de

Im nächsten Schritt ist die Teilnahme an einem Informationsabend verpflichtend. Termine sind nachstehend zu buchen. Weitere Informationen zum Ablauf der Anmeldung und Abnahme finden Sie unterhalb der Buchungsmaske.

Ablauf zusammengefasst, damit Ihre Terminbuchung nicht automatisch storniert wird:

  • Mitgliedschaft in der Narrenzunft Rottweil e.V.  (Aktive Mitgliedschaft oder passive Mitgliedschaft bei Erfüllung der Kriterien für eine aktive Mitgliedschaft)
  • Zusendung des Anmeldeformulars
  • Terminbuchung für den Informationsabend Anmeldung. (Keine Kleidleabnahme!)

Die Termine werden laufend aktualisiert und eingestellt.

Durch die starke Nachfrage können keine Begleitpersonen mitgebracht werden. Bei der Belegung von mehreren Terminen werden alle Termine gelöscht, um möglichst vielen Narren die Gelegenheit zu bieten ihr Narrenkleid zur Abnahme anzumelden.

Vor allem möchten wir die langen Wartezeiten deutlich verkürzen und die Veranstaltung mit mehr Informationsgehalt füllen.

Zum Informations- und Anmeldeabend und bei der Abnahme eines Original Rottweiler Narrenkleid ist die persönliche Anwesenheit des Besitzers unabdingbar, der Personalausweis und der aktuelle Mitgliedsausweis sind mitzubringen.

Der Bewerber für ein neues Narrenkleid muss passives oder aktives Mitglied der Narrenzunft Rottweil sein. Passive Mitglieder müssen den Kriterien der aktiven Mitgliedschaft entsprechen.

Nicht zugelassen werden nach wie vor Kinderschantle, Einzelfiguren und Rössle.

Jede Familie kann jährlich nur ein Erwachsenen-Narrenkleid und ein Kinder-Narrenkleid zur Zulassung und Eintragung ins Narrenregister anmelden. Ein Biss wird nur auf einen Mann, ein Schantle nur auf einen Erwachsenen zugelassen. Insgesamt darf auf eine Person nicht mehrfach der gleiche Narrentyp angemeldet werden.

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