Aktueller Hinweis
Wir müssen bereits jetzt mit dem Prozedere für den Verkauf der Sprungteilnahmekarten (an die Mitglieder) starten. Dazu gehören die Datenaufbereitung, der Druck etc.
Daher können wir keine Anträge mehr bearbeiten. Alle Anträge welche jetzt eingehen werden erst nach der Fasnet 2026 bearbeitet.
Da wir unsere Arbeit im Ehrenamt leisten, bitten wir für die o. g. Vorgehensweise um Verständnis und um Geduld, wenn Fragen erst verzögert beantwortet werden können.
Mitglieder Ausschuss
Der Mitglieder Ausschuss der Narrenzunft Rottweil entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Darüber hinaus ist dieser Ausschuss verantwortlich für die Mitgliederverwaltung der Narrenzunft Rottweil.
Der Ausschuss der Narrenzunft Rottweil wählt den Mitglieder Ausschuss.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber der Narrenzunft und die Bestätigung durch den Mitgliederausschuss. Die Mitgliedschaft kann als aktive Mitgliedschaft und als passive Mitgliedschaft erfolgen.
Kontakt Mitglieder Ausschuss:
Mitgliederausschuss@narrenzunft-rottweil.de
Aktive Mitgliedschaft (Jahresbeitrag 15,00 Euro)
Eine aktive Mitgliedschaft kann erwerben, wer das 18. Lebensjahr vollendet und seinen ersten Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Rottweil oder den Stadtteilen Altstadt und Bühlingen, sowie den Ortsteilen Hausen, Feckenhausen, Neukirch und Göllsdorf oder Zimmern o.R. ohne deren Ortsteile hat.
In Fällen einer engen Bindung zu Rottweil oder eines überdurchschnittlichen Engagement für die Rottweiler Fasnet kann abweichend von obigen Regelungen eine aktive Mitgliedschaft verliehen werden.
Über Ausnahmen entscheidet generell der Mitgliederausschuss.
Die aktive Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied die relevanten Kriterien nicht mehr erfüllt.
Anmeldeformular aktive Mitgliedschaft
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag (inkl. Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises) kann nur per Post an die Narrenzunft Rottweil zugesandt werden. Bitte senden Sie keine E-Mail.
Passive Mitgliedschaft (Jahresbeitrag 5,00 Euro)
Die passive Mitgliedschaft kann erwerben, wer die Kriterien einer aktiven Mitgliedschaft nicht erfüllt und eine Bindung zur Rottweiler Fasnet hat.
Passive Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Passive Mitglieder haben allerdings bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Ansonsten haben passive Mitglieder die gleichen Rechte wie die aktiven Mitglieder.
Anmeldeformular passive Mitgliedschaft
Anmeldeformular passive Mitgliedschaft Minderjährige
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag (inkl. Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises) kann nur per Post an die Narrenzunft Rottweil zugesandt werden. Bitte senden Sie keine E-Mail.