Zulassungsbedingungen „Original Rottweiler Narrenkleider"

Zur Anmeldung neuer Rottweiler Narrenkleider und zu ihrer Eintragung ins Erneuerte Rottweiler Narrenregister müssen die vorgelegten Narrenkleider die Anforderungen erfüllen, die an ein Original Rottweiler Narrenkleid zu stellen sind.
Die Anmeldungen werden im Rahmen unserer Informationsabende im Zunfthaus Hauptstraße 1 entgegengenommen.
Die Termine an denen die Anmeldung möglich ist werden in der Presse angekündigt oder können unserer Homepage entnommen werden.

  • Die Bewerber für ein neues Narrenkleid müssen Mitglied (nur aktive Mitglieder) der Narrenzunft Rottweil sein.
  • Nicht zugelassen werden nach wie vor Kinderschantle, Einzelfiguren und Rössle!
  • Bei der Anfertigung der Kindernarrenkleider sind unbedingt die vorgeschriebenen Maße einzuhalten (Larve Außenmaß höchstens 24 cm; Hosenlänge Gschell höchstens 110 cm, Fransenkleidle höchstens 100 cm, Kittellänge vom Kragen bis zum Saum höchstens 55 cm).
  • Jede Familie kann jährlich nur ein Erwachsenen-Narrenkleid und ein Kinder-Narrenkleid zur Zulassung und Eintragung ins Narrenregister anmelden. Ein Biss wird nur auf einen Mann, ein Schantle nur auf einen Erwachsenen zugelassen. Insgesamt darf auf eine Person nicht mehrfach der gleiche Narrentyp angemeldet werden.
  • Bei der Anmeldung zur Abnahme eines Original Rottweiler Narrenkleids ist die persönliche Anwesenheit des Besitzers unabdingbar, der Personalausweis und der aktuelle Mitgliederausweis (nur aktive Mitglieder) sind mitzubringen.
  • Ebenfalls ist die persönliche Anwesenheit des Besitzers bei der Abnahme des Narrenkleids aus aktuellen Anlässen zwingend. Der Personalausweis und der aktuelle Mitgliederausweis (nur aktive Mitglieder) ist auch bei der Abnahme mitzubringen.
  • Das Abnahmedatum wird auf dem Narrenbrief vermerkt. Eine Umschreibung des Narrenkleids auf einen neuen Besitzer ist frühestens nach fünf Jahren möglich.
    Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl der Narrenbrief als auch die Plakette Eigentum der Narrenzunft Rottweil sind und nicht veräußert werden können. Die Narrenzunft Rottweil e.V. behält sich vor, im Verkaufsfall sowohl den Brief als auch diePlakette einzuziehen.
  • Ebenso behält sich die Narrenzunft Rottweil e.V. vor, den Narrenbrief und die Plakette einzuziehen, wenn offensichtlich über Dritte die Zulassungskriterien (dem Anmeldeformular zu entnehmen) umgangen werden.
    Die angemeldeten Personen erhalten einen Leitfaden für die Herstellung des gewünschten Narrentyps.

Dieser Leitfaden hat bei der Herstellung verbindliche Gültigkeit. Nur Narrenkleider, die in allen Punkten dem Leitfaden entsprechen, können eine Zulassung und die Plakette „Original Rottweiler Narrenkleid” erhalten.

Die Termine für die Abnahme und die Eintragung ins Narrenregister werden bei der Anmeldung mitgeteilt. Narrenkleider, die zum genannten Abnahmetermin nicht fertig geworden sind, müssen erneut zur Abnahme angemeldet werden.

Die Plakette und der Narrenbrief bleiben Eigentum der Narrenzunft Rottweil und beziehen sich nur auf den abgenommenen Narrentyp und die im Brief eingetragene Person. Bei rechtzeitiger Mitteilung eines später beabsichtigten Verkaufes kann die Narrenzunft einer Übertragung der Plakette und des Briefes zustimmen.

Formular “Anmeldung zur Zulassung” als PDF